Veranstaltung zur Sozialen Erhaltungssatzung

30.10.2020

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Um die "Sozialen Erhaltungssatzungen Lindenau und Alt-Lindenau“ geht es am Donnerstag, 19. November 2020, von 18 bis 19.30 Uhr. Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung lädt alle Interessierten zum Livestream auf
leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung ein.

Erhaltungssatzungen

Aufgrund eines Ratsbeschlusses gelten für sechs Gebiete in Leipzig seit dem 5. Juli 2020 Soziale Erhaltungssatzungen. Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und in Wohnungen verursacht werden. Vorhan-dener Wohnraum darf in Sozialen Erhaltungsgebieten nicht in einer Weise verändert werden, dass er für die im Gebiet ansässigen Bevölkerungsgruppen nicht mehr geeignet ist. Darum müssen bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben vorab seitens der Stadt genehmigt werden.

Während der Veranstaltung können im Chat des Livestreams Fragen zu den Sozialen Erhaltungssatzungen an das Podium gerichtet werden. Die Podiumsteilnehmer des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung, der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH und des Mietervereins Leipzig e. V. informieren und beantworten die Fragen während der Veranstaltung und danach zu den Gründen für die Sozialen Erhaltungsgebiete, zum Leipziger Ausbaustandard und der Abgrenzung von Sozialen Erhaltungssatzungen zum Mietrecht.


Nachricht vom 30.10.2020
Autor: S. Ruccius