Weg durch KGV Dahlie - Stand

31.01.2019

Bildinhalt: Weg durch KGV Dahlie - Stand | vorerst verschlossenes Tor der Dahlie
vorerst verschlossenes Tor der Dahlie
 

Der Weg von Leutzsch nach Lindenau durch den Gartenverein „Dahlie“ wurde Mitte letzten Jahres durch den Vereinsvorstand des Gartenvereins verschlossen. Seitdem haben sich zahlreiche Anwohner gemeldet, die eine Wiedereröffnung wünschen. Das Thema wurde bereits mit Vertretern des Vereins, des Vereinsvorstandes, des Verbandes der Kleingärten, der Stadt Leipzig, des Fußgängerbeauftragten und des Magistralenmanagements Georg-Schwarz-Straße erörtert sowie Lösungsvorschläge eingebracht. Es wurde beim Rundgang des Bürgermeisters Burghard Jung im September angesprochen. Auch über den Stadtbezirksbeirat ist das Thema an die Stadtverwaltung herangetragen wurden mit der dringenden Bitte hier eine Lösung/ Öffnung herbeizuführen. Die Stadträtin Ilse Lauter hat nun bei der Stadtverwaltung nachgefragt.

Hier die Antwort (auch nachzulesen unter https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011641)

"Damit besonders wichtige Wegeverbindungen durch Kleingartenvereine nicht dauerhaft verschlossen werden, hat die Stadt Leipzig in ihrem Generalpachtvertrag eine Regelung vereinbart, durch die wichtige Wege und Grünflächen tagsüber für jedermann geöffnet zu halten sind. Auf diese Weise sind zahlreiche Kleingartenanlagen im Stadtgebiet Leipzig zumindest tagsüber für die Allgemeinheit geöffnet. Diese vertragliche Regelung kann jedoch nur für Kleingartenanlagen auf kommunalen Flächen getroffen werden. Dies ist bei ca. 2/3 der Kleingartenanlagen der Fall. Die Kleingartenanlage „Dahlie“ liegt mit dem benannten Verbindungsweg teils auf privaten, teils auf kommunalen Flurstücken. Daher kann hier eine Öffnung des Weges über die vertragliche Vereinbarung nicht erfolgen.

Beantwortung der konkreten Fragen:

Frage 1: Wurde seitdem nach Lösungsansätzen für die Öffnung dieses Weges gesucht?

Antwort: Ja: Bereits im Gespräch mit allen Akteuren wurde festgestellt, dass die Widmung des Wegeabschnittes durch die Stadt Leipzig hier eine Lösung sein könnte. Zusätzlich wird innerhalb der Verwaltung geprüft, wie die Kleingartenvereine bei der Durchsetzung ihrer Vereinsordnung künftig durch die Stadt Leipzig unterstützt werden können.

Frage 2: Wenn ja, welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?

Antwort: Bisher wurden noch keine konkreten Ergebnisse erzielt. Ob eine Widmung im vorliegenden Fall tatsächlich durchgeführt werden kann, ist noch zu prüfen. Die verwaltungsinterne Prüfung von Unterstützungsmöglichkeiten der Kleingartenvereine bei der Durchsetzung der Vereinsordnung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 3: Wenn nicht, welche Möglichkeiten dafür gibt es für die Zukunft?

Antwort: Nur die beschriebenen.

Frage4: Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister generell, die Kleingartenvereine zu einer Öffnung ihrer Anlagen für die Öffentlichkeit zu bewegen?

Antwort: Viele Kleingartenanlagen stehen bereits für die Allgemeinheit offen. Grundlage hierfür ist entweder die oben benannte vertragliche Regelung der Stadt Leipzig oder die generelle Bereitschaft des jeweiligen Kleingartenvereines. Eine Ausweitung der vertraglichen Regelung ist aus den oben beschriebenen Gründen nicht möglich. Die Erhöhung der Bereitschaft der Kleingartenvereine für die Öffnung ihrer Anlagen wird durch den ständigen Dialog mit den Vertretern des Kleingartenwesens verfolgt. Zudem wird geprüft, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Stadt Leipzig hier bieten kann oder ob durch eine gezielte Förderung zur verstärkten Öffnung der Kleingartenanlagen beigetragen werden kann."


Nachricht vom 31.01.2019
Autor: S. Ruccius