Förderung Barrierefreiheit für öffentliche Bereiche

13.11.2018

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Die Stadt Leipzig fördert Investitionen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Bis 14. Januar 2019 können entsprechende Anträge eingereicht werden.

Auch im sechsten Jahr in Folge wird unter dem Titel "Lieblingsplätze für alle" vom Freistaat Sachsen für 2019 ein Investitionsprogramm für barrierefreies Bauen aufgelegt. Ziel des Programms ist die Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Für Investitionen in der Stadt Leipzig stehen daraus 295.200 Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe können Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung mit jeweils bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Bis 14. Januar 2019 können entsprechende Anträge eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.
Was wird zum Beispiel gefördert?

- barrierefreie Zugänge wie Rampen und Lifte
- barrierefreie Sanitäranlagen
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
- Anlagen zur Verbesserung des Hörens
- Audio-Guides

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.

Formulare, Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter: www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz


Nachricht vom 13.11.2018
Autor: S. Ruccius