Georg-Schwarz-Straßen Brücken und Bürgerbeteiligung

17.05.2018

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Nach einem Änderungsantrag zum Beschluss der Vorplanung Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen wurde ein Punkt über Beteiligungsverfahren dem Antrag beigefügt und im März verabschiedet. Die entsprechenden Termine und wer wofür beteiligt werden soll sind darin festgeschrieben.

Zitat aus dem Stadtratsbeschluß:

„Beteiligungsverfahren

Der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Planungsprozess kommt inhaltlich und zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz eine hohe Bedeutung zu. Daher wurden im Laufe der Planung bereits umfangreiche informelle und formelle Schritte durchgeführt. Dies geschah auch unter Würdigung der tatsächlichen Möglichkeiten zur Mitbestimmung/zur Mitsprache. Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um ein Vorhaben mit besonderer stadtweiter Bedeutung. Die Möglichkeiten im Rahmen der Vorplanung, welche die Grundzüge der Planung festlegt, für direkte Anlieger Einfluss zu nehmen sind wegen des geringen Umfangs und der extrem engen technischen Randbedingungen weitestgehend nicht vorhanden. Daher besteht kaum Entscheidungsspielraum in der Anliegerbeteiligung bzw. sind die entsprechenden Detailabstimmungen in den nächsten Planungsphasen vorgesehen. Möglich und sinnvoll ist zu Beginn der folgenden Planungsschritte die Einbeziehung der im Bereich Mobilität engagierten Vereine und Verbände sowie in Bezug auf die Betrachtung der Umweltbelange vor allem auch der einschlägigen Vereine und Verbände.

Im Zusammenhang mit den bisherigen Planungsschritten zur Vorbereitung der Baumaßnahme erfolgte bereits im Rahmen des Scopingsverfahrens 11/2014 zum Umfang und den Inhalten für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen eine Beteiligung der Umweltverbände, deren Hinweise in den Untersuchungsrahmen für die umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen gemäß Punkt 4.5 einbezogen werden.

Eine frühzeitige Information zur Wiederaufnahme der Planungen, den Planungsgrundsätzen des Bauvorhabens und einer möglichen Umleitungsführung auf der Grundlage einer Grobkonzeption erfolgte über die Information des Fachausschusses für Stadtentwicklung und Bau bereits am 16.09.2014 sowie am 07.07.2015.

Zum geplanten komplexen Bauvorhaben und der in diesem Zusammenhang notwendigen bauzeitlichen Verkehrsführung wurde eine Information des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg, entsprechend einer Grobkonzeption für die Umleitungsführung, am 17.03.2016 vorgenommen.

Die Information der betroffenen Eigentümer über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß Kommunalabgabengesetz für die Baumaßnahme Georg-Schwarz-Straße erfolgte am 07.06.2016, betroffene Eigentümer von Flurstücken der Georg-Schwarz-Straße im Bereich der Maßnahme Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken wurden ebenfalls bereits einbezogen.


Für die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit ist begleitend zur Fortführung der Planung vorgesehen:

04/2018 – 06/2018Fachgespräche mit Vereinen und Verbänden
12/2018 – 02/2019öffentliche Informationsveranstaltungen
04/2018 – 12/2018Workshops zu Planungsdetails:
-Gestaltungskonzept
-Grünplanung
-Kunst im öffentlichen Raum
-Stadtmöblierung/Ausstattung

(ca.) 02/2019Information der betroffenen Eigentümer über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß Kommunalabgabengesetz
laufendInformationen zum Planungsverlauf (endgültige Infrastruktur, Bauzeiten, Bautechnologie, bauzeitliche Verkehrsführung)

Ãœber die informelle Beteiligung hinaus erfolgt die formale Beteiligung mittels:

2019Ratsbeschluss zur Antragstellung zum Baurechtsverfahren (Planfeststellung)
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
2020 Bau- und Finanzierungsbeschluss“

Der gesamte Beschluß zur Vorplanung ist auf Alris nachzulesen unter Punkt 19.5.


Nachricht vom 17.05.2018
Autor: S. Ruccius