Bänke und Blumen in der Georg-Schwarz-Straße

08.09.2017

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Bänke in der GSS
 

Die Georg-Schwarz-Straße ist nach wie vor eine Straße, die dem Verkehr gehört. Bänke könnten Anwohner einladen diese Straße mehr als bisher auch als Aufenthaltsort zu nutzen. Das Kunstprojekt Upwärts hatte das im letzten Jahr ausprobiert und viele Kontakte durch das Angebot einer Bank vor der temporären Galerie Showbox GSS 34 geknüpft. Die Lindenauer und Leutzscher sind gerne zu einem Plausch oder einer Verschnaufpause auf einer Bank bereit. Nur gibt es davon entlang der Georg-Schwarz-Straße nicht so viele und …auch „an Blumen fehlts (noch) im Revier“….

Vereine, Geschäftsinhaber, Hausgemeinschaften oder Privatpersonen können bei der Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, eine „gebührenfreie Sondererlaubnis“ beantragen und eine Bank oder auch Blumenkübel oder besser noch beides auf dem Gehweg aufstellen. Allerdings ist dabei einiges zu beachten, z.B. die Gehwegbreite. Mindestens 1.50 m Gehweg sollten nach Aufstellung der Bank übrigbleiben. Gemessen wird der Gehweg dabei von der Bordsteininnenkante (also nicht von der Fahrbahn aus) zum Haus. Die Bank darf nicht tiefer als 60 cm sein. Ganz kostenlos ist eine „gebührenfreie Sondernutzung“ leider auch nicht. Je Antrag fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Diese beläuft sich derzeit auf 53 €. Dazu kommt noch eine Plakette (0,25€), so dass das Ordnungsamt genehmigte von ungenehmigten Bänken unterscheiden kann und die Zustellungsurkunde (2,61€). Dann darf die Bank bei entsprechender Antragstellung bis zum Ende des Jahres stehen bleiben. Jährlich muss die Sondernutzung neu beantragt werden. Leider werden für Bänke und Blumenkübel jeweils getrennte Bearbeitungsgebühren fällig. Auch Sammelanträge sind beim Amt leider nicht vorgesehen. Also eine Bank eine Bearbeitungsgebühr. Blumenkübel wieder eine Bearbeitungsgebühr allerdings keine Plaketten.

Die Vorschriften was unter Sondernutzung fällt findet man hier.

http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienstleistung/erlaubnis-fuer-sondernutzung-oeffentlicher-strassen-und-plaetze-nach-territorialer-zustaendigkeit-53/

Den Antrag Sondernutzung/ Werbung kann man hier herunterladen. Bänke fallen unter Sonstiges.

http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare

Wo die Fußwegbreite nicht ausreicht bleibt, gerade für findige Geschäftsinhaber, noch die Möglichkeit eine Sitzgelegenheit in ein Schaufenster zu integrieren. Beispiele dafür finden sich hin und wieder schon in anderen Stadtteilen. Dabei sollte natürlich der Vermieter mit einbezogen werden. Falls das Haus unter Denkmalschutz steht auch das Denkmalamt.


Nachricht vom 08.09.2017
Autor: S. Ruccius