Aktuelle Stellungnahme zur Parksituation in Leutzsch und Lindenau

25.08.2017

Bildinhalt: Aktuelle Stellungnahme zur Parksituation in Leutzsch und Lindenau |

 

Auf eine Einwohneranfrage zur Parkraumsituation in Lindenau und Leutzsch erfolgte nun eine Antwort durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau.

Es folgt eine Zusammenfassung:

Langfristig wird die intensivere Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes erforderlich. Seitens der Stadt werden dafür die Rahmenbedingungen z. B. durch Gestaltung von neu geplanten öffentlichen Verkehrsanlagen mit der Berücksichtigung von attraktivem ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr und die Kombination mit CarSharing-Angeboten geschaffen- daran wird bereits gearbeitet. Dies ermöglicht auch beim knappen öffentlichen Parkraum mehr Spielraum für die Bürger und den Wirtschaftsverkehr, die zwingend einen eigenen Pkw benötigen. Eine großflächige Erweiterung des öffentlichen Parkraumes ist in Lindenau und Leutzsch nicht umsetzbar.

Gleichzeitig wird es über städtische Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum hinaus erforderlich, dass Grundstücks- und Wohnungseigentümer die Möglichkeiten von zusätzlichen Angeboten bzw. die verstärkte Nutzung von bereits vorhandenen privaten Parkflächen für ihre Mieter überprüfen.

Für das angefragte „Anwohnerparken“ müssen u.a. die Stellplätze eines Quartiers zu wesentlichen Teilen durch Fremdnutzer belegt werden. Für die Stadtteile Leutzsch und Lindenau liegen die Voraussetzungen für das Bewohnerparken derzeit jedoch nicht vor, da die Nutzung der Stellplätze großenteils durch die Bewohner selbst erfolgt. Eine Anordnung bliebe ohne den gewünschten Effekt.

Die 2015 und 2016 erstellten Untersuchungen zum Parkraum in Lindenau und Leutzsch stellen dar, dass es noch unterschiedliche Potentiale gibt. Dazu zählen die Parkmöglichkeiten in bisher nicht ausgelasteten Parkhäusern oder auch die Nutzung von Stellflächen in größerer fußläufiger Entfernung (bis ca. 400 m). Weitere mögliche Maßnahmen von Parkraummanagement/ -bewirtschaftung können unabhängig vom Bewohnerparken je nach weiterer Gebietsentwicklung in Zukunft allerdings betrachtet werden.

Für Bauvorhaben ist die Herstellung von Stellplätzen geregelt. Stellplätze sind demnach vom Bauherren für den von seinem geplanten Vorhaben ausgehenden Bedarf herzustellen bzw. nachzuweisen. Über den Bedarf seines Vorhabens hinausgehende Stellplätze können von einem Bauherrn von der Stadt jedoch rechtlich nicht gefordert werden.

Die Errichtung öffentlicher Stellplätze durch private Investoren kann ggf. aus den von der Stadt vereinnahmten Stellplatzablösegbühren bezuschusst werden. Anträge liegen hierfür jedoch gegenwärtig nicht vor.

Frage und Antwort ungekürzt.


Nachricht vom 25.08.2017
Autor: S. Ruccius