Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße - Aufforderung zur Einreichung von Förderanträgen

15.02.2017

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Projektträger/-innen, die ab Anfang April 2017 beginnen wollen, müssen die Anträge spätestens am 06. März 2017 eingereicht haben.
Aus dem Verfügungsfonds Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) Georg-Schwarz-Straße können kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen von Vereinen oder Privatpersonen gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Stadtteilentwicklung leisten. Dies kann ein Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes, wie z. B.: Ausstattungsgegenstände im Außenbereich, verschönernde Sitzgelegenheiten, fest installierte Fahrradständer, Kunst im öffentlichen Raum, zur Belebung von leerstehenden Ladenlokalen, für die Stadtteilkultur, für Kinder-/Jugend- und/oder Familienbildung, für Senior/-innen, aber auch für die Integration von Migrant/-innen und die Gesunderhaltung von Körper und Geist sein.

Der Zuschuss für investive (Bau-)Projekte ist auf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (maximal 10.000 EUR je Projekt) begrenzt. Für nichtinvestive Projekte kann es bis zu 1.000 EUR je Projekt geben, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Entscheidung zur Förderung trifft der Quartiersrat Leipziger Westen – ein Gremium aus Stadtteilakteuren zusammen mit dem ASW.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Daniela Nuß (magistralenmanagement@gmx.de, Tel. 0176-32649338).
Die Fördermittelrichtlinien und das Antragsformular finden sie unter http://www.georg-schwarz-strasse.de/projekte/projekte/2/29/Aktive_Stadt_und_Ortsteilzentren_SOP.htm#e29

Übersendung des Projektantrages bitte ausschließlich per e-mail an magistralenmanagement@gmx.de


Nachricht vom 15.02.2017
Autor: Daniela Nuß