Soziale Wohnraumförderung- interessierte Bauherren gesucht
03.01.2017
- Bauherren gesucht/ Foto: S.Ruccius
Sächsisches Programm zur sozialen Wohnraumförderung: Stadt eröffnet vorgezogenes Interessenbekundungsverfahren
Das Land Sachsen bietet ab 2017 ein neues Förderprogramm zur sozialen Wohnraumförderung an. Bauherren können im Zeitraum von 2017 bis 2019 einen finanziellen Zuschuss für Wohnungsbaumaßnahmen erhalten, wenn sie mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen durch Neubau, Umbau oder Sanierung leerstehender Wohnungen schaffen.
Ab März 2017 entscheidet der Freistaat Sachsen über den Anteil an Fördermitteln, den die Stadt Leipzig erhalten soll. Die Stadt Leipzig gibt diese Fördermittel an Bauherren von Neubau- und Sanierungsprojekten weiter. Sie orientiert sich dabei an den Zielstellungen des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015.
Bereits jetzt läuft ein vorgezogenes Interessenbekundungsverfahren zur sozialen Wohnraumförderung. Die Stadt Leipzig eröffnet dieses frühzeitige Verfahren, um einen Überblick über mögliche Fördervorhaben und das Interesse der Eigentümer und Bauherren an der neuen sozialen Wohnraumförderung zu gewinnen.
Weitere Informationen
www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung
Anforderung der Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren
Stadt Leipzig
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Abt. 64.5
Prager Straße 118 (Technisches Rathaus Haus C, 6. Etage)
04317 Leipzig
E-Mail: asw@leipzig.de
Nachricht vom 03.01.2017
Autor: S. Ruccius