Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße

13.08.2015

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Projektträger/-innen, die ab Ende September 2015 beginnen wollen, müssen die Anträge spätestens am 31. August 2015 eingereicht haben.

Aus dem Verfügungsfonds Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) Georg-Schwarz-Straße können kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen von Vereinen oder Privatpersonen gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Stadtteilentwicklung leisten. Dies kann ein Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes (z. B.: Ausstattungsgegenstände im Außenbereich, verschönernde Sitzgelegenheiten, fest installierte Fahrradständer, Kunst im öffentlichen Raum), zur Belebung von leerstehenden Ladenlokalen, für die Stadtteilkultur, für Kinder-/Jugend- und/oder Familienbildung, für Senior/-innen, aber auch für die Integration von Migrant/-innen und die Gesunderhaltung von Körper und Geist (Sport) sein.

Der Zuschuss für investive (Bau-)Projekte ist auf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (maximal 10.000 EUR je Projekt) begrenzt. Für nichtinvestive Projekte kann es bis zu 1.000 EUR je Projekt geben, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Förderrichtlinien, sowie die Antragsformulare finden Sie hier.


Nachricht vom 13.08.2015
Autor: Daniela Nuß